
§9 EEG: Steuerbare
Erzeugungsanlagen
Pflichten, Stand und Ausblick

Lokale, einspeisebedingte Engpässe in der eigenen Niederspannung sind heute noch die Ausnahme. Der unmittelbarere Druck entsteht von oben: Wenn Mittel- und Hochspannungsnetze durch Rückspeisung überlastet sind, werden PV-Anlagen in der Niederspannung über §13 EnWG abgeregelt – unabhängig davon, ob im eigenen Netz überhaupt ein Problem vorliegt. Wer für §9 EEG vorbereitet ist, ist es damit auch für §13 EnWG.
Wir informieren Sie im Folgenden, wie Netztransparenz und Echtzeit-Messdaten die Integration steuerbarer Erzeugungsanlagen in den Netzbetrieb unterstützen.
Welche Anlagen sind betroffen?
§9 EEG unterscheidet nach Anlagengröße – mit unterschiedlichen Anforderungen an die Steuerbarkeit.
Hinweis: Steckersolargeräte bis 2 kW und 800 VA Wechselrichterleistung sind ausgenommen. Mehrere Solaranlagen auf demselben Grundstück innerhalb von 12 Monaten zählen als eine Anlage.
unter 25 kW
Selbstbegrenzung Keine Fernsteuerung nötig – die Anlage begrenzt sich pauschal selbst auf 60 % der installierten Leistung. Dies gilt nur für EEG-vergütete Anlagen.
25 – 100 kW
Fernsteuerung oder Kappung Grundsätzlich Pflicht zur aktiven Fernsteuereinrichtung – alternativ kann auch die 60%-Kappung gewählt werden. Hier gibt es eine Übergangsregelung bis zum iMSys-Einbau.
über 100 kW
Volle Fernsteuerungspflicht Volle Fernsteuerungspflicht ohne Wahlmöglichkeit – der Netzbetreiber muss jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen und die Leistung aktiv reduzieren können. Dies gilt ohne Ausnahme.
Wo entsteht der größte Handlungsdruck?
Lokale, einspeisebedingte Engpässe in der eigenen Niederspannung sind heute noch die Ausnahme. Der unmittelbarere Druck entsteht von oben: Wenn Mittel- und Hochspannungsnetze durch Rückspeisung überlastet sind, werden PV-Anlagen in der Niederspannung über §13 EnWG abgeregelt – unabhängig davon, ob im eigenen Netz überhaupt ein Problem vorliegt.
Was bedeutet §9 EEG für Verteilnetzbetreiber?

Einspeiseanlagen erfassen
Welche PV-Anlagen sind steuerbar gemeldet?

Einspeisebedingte Engpässe erkennen
Wo entsteht Rückspeisung im Netz?
Steuerung koordinieren
Welche Anlagen werden bei Bedarf abgeregelt?
Steuerbarkeit nachweisen
Wie wird der Eingriff dokumentiert und gemeldet?
Wie läuft die Steuerkette ab?

Der VDE FNN hat einen Prozessvorschlag erarbeitet. Die Steuerkette ist dieselbe wie bei §14a EnWG – nur das Vorzeichen ändert sich.
Aktuell noch offen: Abrechnung, Entschädigung und technische Standardisierung der VNB-seitigen Eingriffe sind noch in der Entwicklung.
So unterstützt Sie SMIGHT bei der Umsetzung von §9 EEG
SMIGHT NeMS ist bereits auf die künftige Steuerung von Erzeugungsanlagen vorbereitet – soweit es die aktuelle Regulatorik erlaubt.
Spannungserkennung
Dreiphasige Spannungsmessung bis zum Kabelverteiler erkennt Spannungsbandverletzungen frühzeitig als einspeisebedingtes Engpasssignal.
Einspeisesteuerung via BDEW-Web-API
Automatisierte Kommunikation mit dem Messstellenbetreiber zur Abregelung von Erzeugungsanlagen: technisch vorbereitet, wird mit finaler Regulatorik aktiviert.
Automatische Rücknahme
Nach Behebung des Engpasses wird die Steuerung automatisch zurückgenommen – ohne manuellen Eingriff.

Rechtssichere Dokumentation
Steuerhandlungen, iMSys-Daten und Testergebnisse werden lückenlos dokumentiert – konform zu BNetzA und VDE, inklusive Meldung an vorgelagerte Netzbetreiber.
Häufig gestellte Fragen zu §9 EEG:
Technisch ja — die Steuerkette ist identisch: BDEW-Web-API, CLS-Management, Smart Meter Gateway, Steuerbox. Wer die Infrastruktur für §14a EnWG aufgebaut hat, muss für §9 EEG keine neue Architektur einführen. SMIGHT NeMS deckt beide Anwendungsfälle auf derselben Plattform ab.
Genau das prüft der Steuerbarkeitscheck nach §12 EnWG, der direkt mit §9 EEG zusammenhängt. SMIGHT NeMS automatisiert diesen jährlichen Check: Testsets werden erstellt, Steuerbefehle gesendet, Rückmeldungen via iMSys-Daten validiert und das Ergebnis revisionssicher dokumentiert.
Im Marktstammdatenregister sind zwar Millionen von Anlagen erfasst, aber die tatsächliche Steuerbarkeit — also ob Steuerbox und Smart Meter verbaut und konfiguriert sind — ist damit noch nicht belegt. SMIGHT-Messdaten helfen, tatsächliche Einspeiseleistungen im Netz sichtbar zu machen, unabhängig davon, was formal gemeldet wurde.
Die fehlende Engpassdefinition ist kein Grund abzuwarten, im Gegenteil. Spannungsmessung, iMSys-Datenverarbeitung und Steuerketteninfrastruktur sind heute bereits verfügbar. Wer jetzt die technische Grundlage aufbaut, kann die Steuerhandlung direkt aktivieren, sobald die Bundesnetzagentur oder der VDE FNN die Regulatorik konkretisiert — ohne neues IT-Projekt, ohne Zeitverlust.
Lokale Engpässe durch Rückspeisung in der Niederspannung sind heute noch vergleichsweise selten. Der größere und unmittelbarere Handlungsbedarf entsteht durch §13 EnWG-Signale aus übergelagerten Spannungsebenen: Wenn die Mittelspannung überlastet ist, werden PV-Anlagen in der Niederspannung abgeregelt — und dafür muss die Steuerkette stehen. SMIGHT NeMS verarbeitet beide Signalquellen.
Über Satellitenbilder und Bilderkennung identifiziert der Adaptive Dynamic Twin im SMIGHT NeMS PV-Anlagen auf Dachflächen — auch solche, die nicht im GIS oder Marktstammdatenregister eingetragen sind. Das verbessert die Qualität von Einspeiseprognosen erheblich und hilft Verteilnetzbetreibern, ihr Netz realistischer zu bewerten als auf Basis von Stammdaten allein.
Ja, aus zwei Gründen. Erstens ist die Steuerinfrastruktur dieselbe wie für §14a EnWG und §12 EnWG, sodass es keine parallelen Investitionen gibt. Zweitens zeigen SMIGHT Messdaten aus über 53.000 gemessenen Abgängen, dass zwei Drittel aller Trafos im Sommer täglich in die Mittelspannung zurückspeisen. Der Handlungsdruck wächst. Die Frage ist nicht ob, sondern wann eingegriffen werden muss.
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